Privatmandanten
beraten und vertreten wir außergerichtlich und gerichtlich bundesweit in den Bereichen:
- Arbeitsrecht,
- Erbrecht (z.B. Testamentserstellung, Erbauseinandersetzung, Pflichtteilsrecht, Testamentsvollstreckung),
- Immobilienrecht inklusive Wohnungseigentumsrecht sowie
- Vertrags- und Schadensersatzrecht (Geltendmachung und Abwehr, auch im Verkehrsrecht).
Im Firmenbereich
bieten wir sowohl für kleinere inhabergeführte, als auch mittelständische Unternehmen unsere Leistungen als „outgesourcte“ Rechtsabteilung an und favorisieren demgemäß langfristig angelegte Betreuungsmandate.
Von Firmengründungen und Firmenbeteiligungen, Verhandlungen mit Banken und Behörden über Beratungen im Vorfeld von und bei Vertragsabschlüssen sowie Durchsetzung/Abwehr von Mängelbeseitigungs- und Schadenersatzsansprüchen bis hin zur Inkassotätigkeit können wir die erforderlichen Leistungen auf hohem Niveau erbringen.
Durch überörtliche Kooperationen mit anderen Rechtsanwaltskanzleien besteht weder eine örtliche, noch eine fachliche Begrenzung bei der Mandatswahrnehmung.
Somit ist sichergestellt, dass erforderliches juristisches Spezialwissen auch außerhalb der aufgeführten Rechtsgebiete jederzeit abrufbar ist.